Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit

Die Geschäfts­be­din­gun­gen regeln die ver­traglichen Beziehun­gen zwis­chen der Well­done Media GmbH und einem Inser­enten oder Wer­bev­er­mit­tler wie Wer­bege­sellschaften oder Media-Agen­turen. Die Geschäfts­be­din­gun­gen betr­e­f­fen ins­beson­dere Einzeld­is­po­si­tio­nen, Wieder­hol­ungsaufträge von Inser­at­en, Wer­be­beila­gen, Bei­heften und bezahlten redak­tionellen Beiträgen.

2. Vertragsabschluss, ‑abwicklung

Aufträge kön­nen aus­drück­lich und gültig auch mündlich / tele­fonisch erteilt wer­den, wom­it der Ver­trag rechts­gültig zus­tande kommt. Zum Zweck der Mitar­beit­er­schu­lung und aus Beweis­grün­den ist die Well­done Media GmbH berechtigt, Tele­fonge­spräche bzw. ‑bestel­lun­gen jed­erzeit auf Ton­träger aufzunehmen. Es gel­ten die jew­eils gülti­gen Anzeigen­tar­ife, zuzüglich der Mehrw­ert­s­teuer. Preisän­derun­gen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Der Rabatt wird auf der Rech­nung direkt in Abzug gebracht. Spezialra­bat­tierun­gen gel­ten nur unter Ein­hal­tung der geset­zlichen vorgegebe­nen Zahlungs­frist. Bei Nichtein­hal­tung dieser, kann der volle Betrag bzw. die Dif­ferenz in Rech­nung gestellt und einge­fordert werden.

3. Zusätzliche Kosten

Zusät­zlich ver­rech­net wer­den fol­gende ausseror­dentliche Aufwen­dun­gen, welche in der aktuellen Tar­if­doku­men­ta­tion nicht aufge­führt sind:
– Express­ge­bühren
– Häu­fige / regelmäs­sige Probe­abzüge
– Häu­fige Auf­tragsmu­ta­tio­nen
– Kosten für erhe­bliche Änderun­gen und Ver­voll­ständi­gung der Druck­un­ter­la­gen
– Liefer­ung von Kun­st­druck­abzü­gen, Fil­men, Zeich­nun­gen oder Inser­at­evor­la­gen
auf Daten­träger

4. Datum- und Platzierungsvorschriften

Für die Auf­nahme von Anzeigen in bes­timmten Aus­gaben und an bes­timmten Plätzen wird keine Gewähr über­nom­men. Platzierungsvorschriften haben nur Gültigkeit, wenn der tar­i­fliche Zuschlag auf der Auf­trags­bestä­ti­gung ersichtlich ist und dieser vom Inser­ent oder der Wer­bev­er­mit­tlung auch bezahlt wird. Andern­falls wer­den sie als Platzierungswun­sch betrachtet.

5. Verlagsrecht

Die Well­done Media GmbH behält sich fol­gende Rechte vor:
– Das Ver­lan­gen von Änderun­gen der Inser­aten­in­halte oder das Ablehnen von Inser­at­en ohne Angaben von Grün­den.
– Das um eine Aus­gabe vor- oder zurückschieben von nicht zwin­gend ter­minge­bun­de­nen Inser­at­en aus tech­nis­chen Grün­den.
– Das Annehmen von Aufträ­gen für Wer­be­beila­gen und Bei­hefte erst nach Genehmi­gung eines Musters.

6. Korrekturabzüge

Für Kor­rek­turabzüge müssen die Druck­un­ter­la­gen min­destens 3 Tage vor Annahmeschluss ein­tr­e­f­fen. Für Vol­lvor­la­gen wer­den keine oder nur mit­tels Ver­rech­nung (siehe Punkt 3) Probe­abzüge geliefert. Inser­ate wer­den auch dann pub­liziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.

7. Druckmaterial

Papierkopi­en gel­ten als Ein­weg­ma­te­r­i­al. Der Ver­lag kann Daten­träger, Reinze­ich­nun­gen, Filme und Fotos nach drei Monat­en seit der let­zten Veröf­fentlichung ohne Kosten­folge ver­nicht­en, sofern diese vom Inser­enten nicht als auf­be­wahrungs- oder rück­gabepflichtig beze­ich­net wer­den. Der Ver­lag gewährleis­tet die druck­tech­nisch ein­wand­freie Wieder­gabe der Anzeigen. Bei Liefer­ung man­gel­hafter Unter­la­gen übern­immt der Ver­lag keine Haftung.

8. Beleglieferung

Es wird ein Belegex­em­plar kosten­los geliefert. Zusät­zliche Belege wer­den in Rech­nung gestellt.

9. Gut zum Druck

Ein Gut zum Druck wird nur auf aus­drück­lichen Wun­sch erstellt und nur, sofern die Druck­un­ter­la­gen rechtzeit­ig dem Ver­lag vor­liegen. Die Veröf­fentlichung der Inser­ate erfol­gt an den abgemacht­en Tagen, selb­st wenn das GzD noch aussteht.

10. Politische Inserate

Auf Nach­frage kön­nen poli­tis­che Inser­ate pub­liziert werden.

11. Zahlungskonditionen

a) Bei allen Dis­po­si­tio­nen sind die Rech­nun­gen, sofern keine gegen­teilige Vere­in­barung vor­liegt, innert 10 Tagen ohne Skon­toabzug zahlbar. Auf ver­fal­l­enen Rech­nun­gen wird ein Verzugszins berech­net. Für Mah­nun­gen wer­den die Kosten ver­rech­net. Bei Betrei­bun­gen, Nach­lassstun­dung oder Konkurs ent­fall­en Rabat­te und allfäl­lige Ver­mit­tlung­spro­vi­sio­nen.
b) Bei Zahlungsverzug behält sich der Well­done Media GmbH das Recht vor, weit­ere Inser­ate zu stornieren und die Aus­la­gen nach Punkt 14. der AGB in Rech­nung zu stellen.
c) Vorauszahlun­gen kön­nen sit­u­a­tiv ein­ver­langt wer­den. Erfol­gen diese Zahlun­gen oder Avis zu spät, erscheint das nicht ter­minge­bun­dene Inser­at in der/n näch­st­fol­gen­den Ausgabe/n. Der Ver­lag kann auf­grund ver­späteter Zahlung oder Zahlungsanzeige nicht haft­bar gemacht werden.

12. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen

Rekla­ma­tio­nen wegen fehler­haftem Erscheinen oder Nicht-erscheinen sind inner­halb von 7 Tagen nach Erschei­n­ungs­da­tum anzubrin­gen. Der Auf­tragge­ber ist bei ganz oder teil­weise unle­ser­lichem, unrichtigem oder unvoll­ständi­gem Abdruck der Anzeige zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es wer­den aber keine Kosten zurück erstat­tet. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inser­ates gar wesentlich beein­trächtigt oder ist ein Ter­minin­ser­at nicht erschienen, wer­den die Ein­schaltkosten in Form von Inser­at­er­aum kom­pen­siert. Fehler­haft gedruck­te Kennz­if­fern beein­trächti­gen die Aus­sage der Anzeige nur uner­he­blich. Ersatzansprüche, die über die Höhe der Inser­tion­skosten hin­aus­ge­hen, kön­nen nicht anerkan­nt wer­den.
– bei Fehlern von Über­set­zung fremd­sprachiger Vor­la­gen
– bei Daten­ver­schiebung
– bei nicht einge­hal­te­nen Platzierungsvorschriften
– bei ungeeigneten Vor­la­gen
– bei Abwe­ichung der Far­ben oder typographis­chen Vorschriften
ent­fall­en die genan­nten Ansprüche.
Sämtliche weit­erge­hen­den Ansprüche als die oben genan­nten wegen fehler­haftem Erscheinen, Nichter­scheinen oder aus anderen Grün­den sind aus­geschlossen. Bezahlte redak­tionelle Texte wer­den den Inser­atenbes­tim­mungen gleichgestellt.

13. Verantwortung für den Inhalt der Inserate

Der Inser­ent ist für den Inhalt der Inser­ate ver­ant­wortlich. Er erk­lärt, die ein­schlägi­gen geset­zlichen Bes­tim­mungen, Richtlin­ien und Ver­band­sregeln der Branche einzuhal­ten und ist dafür gegenüber dem Ver­lag ver­ant­wortlich. Der Inser­ent ist sel­ber ver­ant­wortlich, dass eine aktuelle Inser­aten­vor­lage bei der Fir­ma Well­done Media GmbH vor­liegt, wenn er mehrere Inser­ate auf das Jahr verteilt schal­tet. Die Sach­bear­bei­t­erin ist nicht verpflichtet, den Kun­den darauf aufmerk­sam zu machen, dass keine aktuelle Vor­lage vorliegt.

14. Annullierung von Insertionsaufträgen

Ein mündlich­er Ver­trag ist für bei­de Parteien gemäss dem schweiz­erischen Oblig­a­tio­nen­recht verbindlich. Stornierun­gen und Ver­schiebun­gen der Dat­en, sowie Änderun­gen kön­nen nur bis sechs Arbeit­stage vor der Erschei­n­ung getätigt wer­den. Die Stornierung muss schriftlich erfol­gen, entwed­er per Post, Mail oder Fax. Eine fer­n­mündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich.

Stornierun­gen von bestätigten Schal­tun­gen und/oder Kam­pag­nen:
– 25% der Kosten kön­nen ver­rech­net werden

Stornierun­gen bis 5 Tage vor Start von bestätigten Schal­tun­gen und/oder Kam­pag­nen:
– 50% der Kosten kön­nen ver­rech­net werden

Stornierun­gen aktuell laufend­er bestätigter Schal­tun­gen und/oder Kam­pag­nen (unter 5 Tage):
– 100% der Kosten kön­nen ver­rech­net werden

Willkür­lich bezogener/erhaltener Rabatt auf­grund der Grösse der Auf­tragserteilung wird bei Nichter­fül­lung nachbelastet.

15. Missbräuchliche Inserateverwendung durch Dritte

Die irgend­wie geart­ete Ver­wen­dung von abge­druck­ten oder auch Online-Dien­sten einge­spiese­nen Inser­at­en und/oder durch den Ver­lag erstellte redak­tionelle Beiträge (PR) durch Dritte ist unzuläs­sig. Der Inser­ent erk­lärt sein Ein­ver­ständ­nis, dass der Ver­lag dage­gen vorge­hen kann.

16. Gerichtsstand / Inkrafttreten

Als Gerichts­stand im Falle von Stre­it­igkeit­en aus diesem Ver­tragsver­hält­nis wird aus­drück­lich und einzig das Gericht am Dom­izil der Well­done Media GmbH bestimmt.

Die vor­liegen­den AGB treten am 08.01.2018 in Kraft und erset­zen alle früheren Fassungen.